Wer die Jägerprüfung in Baden-Württemberg noch in diesem Jahr schreiben will, hat genau ein Fenster: Die letzte schriftliche Prüfung 2026 findet am 2. November statt, angemeldet sein muss man bis zum 5. Oktober. Der Termin davor ist seit dem 10. August geschlossen.
Vier Monate Pause: was auf den 5. Oktober folgt
Die Prüfungsstelle des Landesjagdverbands Baden-Württemberg hat die schriftlichen Termine bis 2027 veröffentlicht. Zwischen dem Novembertermin und dem nächsten Prüfungstag liegen vier Monate ohne schriftliche Jägerprüfung im Land.
| Schriftliche Prüfung | Anmeldeschluss | Status am 14. August 2026 |
| 7. September 2026 | 10. August 2026 | Frist abgelaufen |
| 2. November 2026 | 5. Oktober 2026 | offen – letzter Termin 2026 |
| 1. März 2027 | 1. Februar 2027 | nächste Gelegenheit danach |
| 3. Mai 2027 | 5. April 2027 | – |
Praktisch heißt das: Vom heutigen Tag bis zur Prüfung sind es 80 Tage, ab dem Meldeschluss noch 28. Wer den 5. Oktober verstreichen lässt, verliert nicht ein paar Wochen, sondern das restliche Jagdjahr – der Jagdschein käme dann frühestens im Frühjahr 2027.
Warum die Anmeldung mehr ist als ein Formular
Die Zulassung läuft über das Online-Portal des Verbands und besteht aus mehreren Schritten, die nacheinander abgearbeitet werden müssen: Registrierung mit der eigenen E-Mail-Adresse, Passwortvergabe über einen Bestätigungslink, Hinterlegen der Bankverbindung als SEPA-Mandat – und erst danach der eigentliche „Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung". Ohne hinterlegtes Mandat kommt man am letzten Schritt nicht vorbei, denn die Prüfungsgebühr von 375 Euro für die Vollprüfung wird per Lastschrift eingezogen. Maßgeblich ist die Gebührenordnung mit Stand 1. August 2026.
Bis zum 5. Oktober abarbeiten
Portal-Account anlegen und den Bestätigungslink aus der E-Mail sofort nutzen – der Versand kann dauern.
SEPA-Mandat mit einer Kontoverbindung hinterlegen, die für 375 Euro gedeckt ist.
Zulassungsantrag stellen und die Bestätigung als PDF sichern.
Minderjährige: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten besorgen, sie liegt bei der Prüfungsstelle als Download bereit.
Rückfragen zur Zulassung telefonisch klären (0711 995899-80) statt kurz vor Fristende per E-Mail.
Zwei Prüfungsteile, deren Termin am 5. Oktober noch niemand kennt
Der 2. November betrifft ausschließlich den schriftlichen Teil. Die Termine für die Schießprüfung und die mündlich-praktische Prüfung – der Teil, in dem am Objekt geprüft wird, von der Tierartenansprache bis zur Waffenhandhabung – legt die jeweils zuständige Prüfungskommission individuell fest. Mitgeteilt werden sie den Prüflingen erst nach dem Meldeschluss, und zwar schriftlich.
Für die eigene Planung bedeutet das eine unangenehme Reihenfolge: Man verpflichtet sich zur Gebühr, bevor man weiß, an welchen Tagen die beiden anderen Teile liegen. Wer im Herbst wenig flexibel ist – Schichtdienst, Urlaubssperre, Prüfungsphase im Studium –, sollte das einkalkulieren. Ob und in welchem Umfang einzelne Kommissionen Ausweichtermine anbieten, geht aus der Terminübersicht nicht hervor.
Was in den 80 Tagen bis zum 2. November noch zu leisten ist
Geprüft werden nach Darstellung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat acht Sachgebiete: Tierartenkenntnisse, Wildbiologie, Wildkrankheiten und Wildbrethygiene, Land- und Waldbau, Waffentechnik und Schießfertigkeiten, Waffenrecht, das Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht sowie Jagdbetrieb und Jagdpraxis. Durchgeführt wird die Prüfung nicht vom Ministerium selbst, sondern von der dafür beauftragten Prüfungsstelle.
Wer die Kursstunden hinter sich hat, aber beim Wiederholen unsicher ist: Der Fragenkatalog ist der verlässlichste Gradmesser dafür, wo man 80 Tage vor dem Termin wirklich steht. Wie der Prüfungsablauf in BW im Detail aussieht, steht in unserem Leitfaden zur Jägerprüfung in Baden-Württemberg; die Fragensätze der Länder haben wir in der Übersicht der Prüfungsfragen zusammengestellt. Was am Ende insgesamt zusammenkommt, zeigt die Kostenaufstellung zum Jagdschein. Weitere Termin- und Rechtsmeldungen sammeln wir in den Nachrichten.
Häufige Fragen zum Anmeldeschluss am 5. Oktober
Was kostet es, einen einzelnen Prüfungsteil zu wiederholen?
Für die Wiederholung der Schießprüfung werden 155 Euro fällig, für die mündlich-praktische Prüfung 150 Euro und für die schriftliche Prüfung 70 Euro. Eine erneute Vollprüfung kostet wieder 375 Euro.
Können sich Minderjährige zur Jägerprüfung anmelden?
Ja, mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Für den Jagdschein gilt ein Mindestalter von 16 Jahren; bis zur Volljährigkeit darf nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Person gejagt werden.
Wer stellt den Jagdschein nach bestandener Prüfung aus?
Nicht die Prüfungsstelle, sondern die untere Jagdbehörde – also das für den Wohnsitz zuständige Landratsamt, in Stadtkreisen die Stadtverwaltung. Neben der bestandenen Prüfung werden dort unter anderem die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und die körperliche Eignung geprüft.
80 Tage sind genug – wenn du sie nutzt. Mit der kostenlosen Jagdschein-App von Jagdkompass lernst du den Fragenkatalog für Baden-Württemberg gezielt dort, wo es hakt: Wiederholung nach Fehlerquote statt stures Durchblättern.
Quelle
Prüfungstermine, Anmeldeverfahren und Gebühren: Landesjagdverband Baden-Württemberg, Prüfungsstelle – Prüfungstermine und Anmeldung (Stand 14. August 2026). Prüfungssachgebiete, Zuständigkeit und Voraussetzungen für den Jagdschein: Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg – Jagdliche Ausbildung.