Die neue EU-Tierschutzverordnung für Hunde und Katzen rückt Anfang August 2026 wieder in den Fokus der Jägerschaft – denn die abschließende Zustimmung des EU-Rats steht bevor. Für Jäger ist die zentrale Nachricht doppelt: Das Kupieren der Rute bei Jagdhunden bleibt aus Gründen des Verletzungsschutzes erlaubt, doch zugleich kommt eine europaweite Chip- und Registrierungspflicht für alle Hunde. Wir ordnen ein, was das Gesetz konkret für dich und deinen Jagdhund bedeutet.
Die Kernbotschaft
Die wichtige Ausnahme fürs Kupieren von Jagdhunden bleibt bestehen. Neu ist eine generelle Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: Jeder Hund muss künftig gechipt und in einer Datenbank erfasst sein. Wer als Jäger züchtet, bekommt zusätzliche Dokumentationspflichten.
Was ist passiert?
Das Europäische Parlament hat der ersten EU-weit geltenden Verordnung zum Wohlergehen und zur Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen mit großer Mehrheit zugestimmt – nach Angaben des Parlaments mit 558 Ja-Stimmen bei 35 Gegenstimmen und 52 Enthaltungen. Hauptziel des Regelwerks ist es, illegale, missbräuchliche und grausame Praktiken zu bekämpfen, vor allem in der kommerziellen Zucht und im boomenden Online-Handel mit Welpen.
Nach dem Parlament muss noch der EU-Rat zustimmen, bevor die Verordnung in Kraft treten kann. Damit ist in den nächsten Monaten zu rechnen; erst danach beginnen die Übergangsfristen. Weil dieser letzte Schritt näher rückt, ist das Thema in diesen Tagen erneut Gesprächsstoff in Revieren und Hundevereinen. Die Verordnung gilt anschließend unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt zwei Punkte ausdrücklich: den Erhalt des Kupierens bei Jagdhunden und die generelle Registrierungspflicht. Gleichzeitig kritisiert der Verband, dass die EU mit derart weitreichenden Tierschutzregeln in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten eingreife. Im Vorfeld hatte sich der DJV gemeinsam mit dem europäischen Dachverband FACE für den Erhalt der Kupier-Ausnahme und die Interessen privater Hundehalter eingesetzt.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
| Regelung | Was gilt künftig |
| Kupieren der Rute | Bei Jagdhunden weiterhin erlaubt, sofern zum Schutz vor Verletzungen erforderlich |
| Kennzeichnung | Chip-Pflicht für alle Hunde und Katzen |
| Registrierung | Eintrag in eine nationale Datenbank, die binnen zwei Jahren aufgebaut werden soll |
| Fristen für Halter | Für Hunde 10 Jahre, für Katzen 15 Jahre nach Inkrafttreten |
| Fristen für Züchter/Verkäufer/Tierheime | Umsetzung binnen vier Jahren |
| Gewerbliche Zucht | Mindeststandards u. a. für Raumtemperatur und Lichtverhältnisse; Verbot von Inzucht und Qualzucht |
| Kleinzüchter | Weniger strenge Anforderungen bei bis zu zwei Würfen pro Kalenderjahr |
Was bedeutet das für Jäger?
Für die allermeisten Jägerinnen und Jäger ist die Entwarnung beim Kupieren das Entscheidende: Die kupierte Rute vieler Vorsteh- und Stöberhunde dient dem Schutz vor Verletzungen bei der Arbeit in Dickung, Wasser und Schilf – und genau dafür bleibt der Eingriff als begründete Ausnahme zulässig. Grundsätzlich sind Eingriffe am Tier zwar verboten, medizinisch begründete oder dem Verletzungsschutz dienende Eingriffe aber weiter möglich.
Handfeste Pflichten bringt die Registrierung: Wer einen Jagdhund führt, muss ihn chippen und in der künftigen Datenbank erfassen lassen. Für Jäger, die selbst züchten, kommt es auf den Umfang an – Kleinzüchter mit bis zu zwei Würfen im Jahr sollen deutlich weniger streng behandelt werden als gewerbliche Betriebe mit umfangreichen Dokumentationspflichten.
Konkret jetzt tun
Chip prüfen: Ist dein Jagdhund bereits gechipt und die Nummer korrekt hinterlegt? Falls nicht, beim nächsten Tierarztbesuch nachholen.
Registrierung aktualisieren: Kontaktdaten bei einem Haustierregister eintragen und aktuell halten – das erleichtert schon heute die Rückführung entlaufener Hunde.
Kupier-Nachweis sichern: Bei kupierten Jagdhunden die tierärztliche Bescheinigung zum Verletzungsschutz griffbereit aufbewahren.
Als Züchter vorbereiten: Wurfzahlen dokumentieren und die kommenden Standards für Haltung und Zucht im Blick behalten.
Fristen abwarten, nicht verpassen: Die Pflichten greifen erst nach Übergangsfristen – informiere dich über deinen Landesjagdverband über den Startzeitpunkt.
Hintergrund: Kupieren und das Tierschutzrecht
Das Kupieren – das Kürzen der Rute – ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt seit jeher für Jagdhunde, wenn der Eingriff im Einzelfall dem Schutz vor Verletzungen bei der jagdlichen Arbeit dient. Genau diese nationale Linie führt die EU-Verordnung fort. Für angehende Jäger ist das ein klassisches Prüfungsthema: Tierschutz- und Jagdrecht greifen beim Hundewesen unmittelbar ineinander.
Weiter erlaubt
Medizinisch notwendige Eingriffe sowie das Kupieren der Rute bei Jagdhunden zum Verletzungsschutz – als begründete Ausnahme vom generellen Eingriffsverbot.
Neu verpflichtend
Chip und Registrierung für jeden Hund, strengere Regeln und Dokumentation für gewerbliche Zucht sowie ein Verbot von Inzucht und Qualzucht.
Warum die Rückverfolgbarkeit im Zentrum steht
Ein Kernanliegen der Verordnung ist die lückenlose Herkunft von Hunden und Katzen. Über Chip und Datenbank soll vor allem der illegale Welpenhandel eingedämmt werden, der über Online-Plattformen floriert. Für seriöse Halter und Züchter – auch in der Jägerschaft – bedeutet das vor allem sauber geführte Nachweise.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Jagdhund jetzt sofort chippen und registrieren lassen?
Nicht sofort. Die Pflichten greifen erst nach Inkrafttreten und den anschließenden Übergangsfristen – für Hundehalter sind zehn Jahre vorgesehen. Wer seinen Hund schon heute chippen und registrieren lässt, ist auf der sicheren Seite.
Ist das Kupieren der Rute bei Jagdhunden künftig verboten?
Nein. Das Kupieren bleibt als begründete Ausnahme erlaubt, wenn es dem Schutz vor Verletzungen dient. Das entspricht der bisherigen Regelung im deutschen Tierschutzrecht.
Gilt die Verordnung schon?
Noch nicht. Das Europäische Parlament hat zugestimmt, die abschließende Zustimmung des EU-Rats steht aber noch aus. Erst danach tritt die Verordnung in Kraft und die Übergangsfristen beginnen.
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Quelle
Nach Informationen des Deutschen Jagdverbandes (DJV): „Neue EU-Verordnung zum Schutz von Hunden und Katzen geplant" sowie der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments zur Abstimmung. Zur Meldung des DJV