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Waffenbesitzkarte Jagd: Der komplette Guide für Jäger

Alles zur Waffenbesitzkarte für Jäger: Voraussetzungen, Beantragung, Kosten und erlaubte Waffen. Der vollständige WBK-Ratgeber für Jungjäger und erfahrene Waidleute.

07. März 2026waffenbesitzkarte jagd, wbk jaeger, waffenbesitzkarte beantragen
Waffenbesitzkarte Jagd: Der komplette Guide für Jäger

Waffenbesitzkarte Jagd: Der komplette Guide für Jäger

Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist für Jäger das zentrale Dokument zum legalen Besitz von Jagdwaffen. Als angehender Jäger fragen Sie sich: Wann brauche ich eine WBK? Wie läuft die Beantragung ab? Und welche Kosten kommen auf mich zu?

In diesem umfassenden Guide zur Waffenbesitzkarte Jagd erfahren Sie alles Wichtige - von den Voraussetzungen bis zur Antragstellung.

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Was ist die Waffenbesitzkarte für Jäger?

Die Waffenbesitzkarte nach Paragraph 13 des Waffengesetzes (WaffG) - auch als "grüne WBK" bekannt - berechtigt Jäger mit gültigem Jagdschein zum Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen sowie der dazugehörigen Munition.

Wichtige Unterscheidung: Besitz vs. Führen

Die WBK berechtigt ausschließlich zum Besitz von Waffen, nicht zum Führen in der Öffentlichkeit:

  • Waffen müssen beim Transport ungeladen sein
  • Der Transport erfolgt in verschlossenen Behältnissen
  • Das offene Tragen in der Öffentlichkeit ist verboten
  • Nur im Jagdrevier dürfen Waffen geführt werden

Voraussetzungen für die WBK als Jäger

Um eine Waffenbesitzkarte als Jäger zu erhalten, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die Waffenbehörde prüft jeden Antrag sorgfältig.

1. Mindestalter

  • Grundsätzlich: 18 Jahre (Volljährigkeit)
  • Für bestimmte Kurzwaffen: Je nach Bundesland 21 bis 25 Jahre

2. Zuverlässigkeit (Paragraph 5 WaffG)

Die Zuverlässigkeitsprüfung ist ein zentraler Bestandteil des Antragsverfahrens. Geprüft werden:

  • Bundeszentralregister: Vorstrafen, insbesondere wegen Waffen-, Gewalt- oder Drogendelikten
  • Polizeiliche Erkenntnisse: Abfrage bei Polizei und Zollkriminalamt
  • Verfassungsschutz: Bei Verdacht auf extremistische Bestrebungen

Diese Faktoren führen zur Ablehnung:

  • Verurteilungen wegen Gewaltdelikten
  • Waffenrechtliche Verstöße
  • Drogendelikte
  • Zugehörigkeit zu verbotenen Vereinigungen

3. Persönliche Eignung (Paragraph 6 WaffG)

Sie müssen körperlich und geistig geeignet sein, mit Waffen umzugehen:

  • Keine Abhängigkeitserkrankungen (Alkohol, Drogen, Medikamente)
  • Keine psychischen Erkrankungen, die die Waffeneignung beeinträchtigen
  • Ausreichende körperliche Fähigkeiten

Bei Zweifeln: Die Behörde kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten anfordern. Die Kosten trägt der Antragsteller.

4. Sachkunde

Als Jäger weisen Sie die Sachkunde durch Ihren gültigen Jagdschein nach. Die Jägerprüfung beinhaltet:

  • Theoretische Ausbildung zur Waffenkunde
  • Praktische Schießausbildung
  • Prüfung der Waffenhandhabung

Ein gesonderter Sachkundenachweis ist daher nicht erforderlich.

5. Bedürfnis

Das jagdliche Bedürfnis wird durch den Jagdschein automatisch nachgewiesen. Der Besitz eines gültigen Jagdscheins begründet das Bedürfnis zum Erwerb von Jagdwaffen.

6. Sichere Aufbewahrung

Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihre Waffen sicher aufbewahren können:

  • Waffenschrank: Mindestens Sicherheitsstufe 0 oder Klasse I nach EN 1143-1
  • Nachweis: Rechnung, Typenschild oder Foto des Schranks
  • Alternativ: Zertifiziertes Sicherheitsbehältnis

Waffenbesitzkarte beantragen: Schritt für Schritt

Zuständige Stelle

Die Waffenbehörde ist je nach Region unterschiedlich organisiert:

  • Landratsamt
  • Kreisverwaltungsbehörde
  • Stadtverwaltung (in kreisfreien Städten)
  • Ordnungsamt

Benötigte Unterlagen

  1. Ausgefülltes Antragsformular (oft online verfügbar)
  2. Gültiger Jagdschein (Original und Kopie)
  3. Personalausweis oder Reisepass
  4. Nachweis der sicheren Aufbewahrung (Rechnung/Foto Waffenschrank)
  5. Passfoto (bei manchen Behörden)
  6. Für Kurzwaffen: Voreintrag in die WBK erforderlich

Ablauf des Verfahrens

  1. Antragstellung: Persönlich oder online (PDF/JPG-Upload möglich)
  2. Zuverlässigkeitsprüfung: Die Behörde führt die erforderlichen Abfragen durch
  3. Prüfung der Unterlagen: Vollständigkeit und Richtigkeit
  4. Erteilung der WBK: Bei positiver Prüfung
  5. Waffenerwerb: Nach Erhalt der WBK

Bearbeitungszeit: Die Dauer variiert je nach Behörde - rechnen Sie mit mehreren Wochen.

Besonderheiten für Langwaffen und Kurzwaffen

Langwaffen (Büchsen, Flinten)

Für Langwaffen gilt ein vereinfachtes Verfahren:

  • Erwerb ohne Voreintrag möglich: Mit gültigem Jagdschein können Sie Langwaffen direkt kaufen
  • Anzeigepflicht: Die Waffe muss innerhalb von 14 Tagen bei der Waffenbehörde angemeldet werden
  • Eintragung in die WBK: Erfolgt nachträglich

Wichtig: Bei Versäumnis der 2-Wochen-Frist droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Kurzwaffen (Pistolen, Revolver)

Für Kurzwaffen gelten strengere Regeln:

  • Voreintrag erforderlich: Vor dem Kauf muss die Waffe in die WBK voreingetragen werden
  • Begrenzte Anzahl: Bis zu 2 Kurzwaffen ohne weitere Begründung (als Fangschusswaffe)
  • Mehr als 2 Kurzwaffen: Seit Juli 2025 nur mit regelmäßiger Teilnahme am Schießsport
  • Mindestenergie: 200 Joule (für den Fangschuss)

Kosten der Waffenbesitzkarte

Die Gebühren für die WBK variieren je nach Bundesland und Behörde. Hier ein Überblick über typische Kosten (Stand 2026):

LeistungTypische Kosten
Erstausstellung WBK30 - 50 Euro
Erwerbsberechtigung 1./2. Kurzwaffe22,50 Euro
Erwerbsberechtigung 3. Kurzwaffe45 Euro
Eintragung erste Waffe15 Euro
Eintragung weitere Waffen7,50 Euro
Munitionserwerbsberechtigung20 - 40 Euro

Zusätzliche Kosten können entstehen durch:

  • Medizinisch-psychologisches Gutachten (bei Anforderung): 300 - 500 Euro
  • Beglaubigte Kopien
  • Porto und Versand

Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde nach den genauen Gebühren.

Welche Waffen dürfen Jäger besitzen?

Mit der grünen WBK dürfen Jäger folgende Waffen besitzen:

Langwaffen

  • Repetierflinten und -büchsen
  • Selbstladeflinten und -büchsen
  • Einzellader
  • Kipplaufwaffen (Doppelflinten, Drilling, Bockbüchsflinten)
  • Kombinierte Waffen

Kurzwaffen

  • Revolver und Pistolen als Fangschusswaffe
  • Mindestens 200 Joule Mündungsenergie
  • Maximal 2 Stück ohne besondere Begründung

Nicht erlaubnispflichtige Waffen

Bestimmte Waffen benötigen keine WBK:

  • Druckluftwaffen unter 7,5 Joule
  • Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit kleinem Waffenschein)
  • Historische Waffen vor 1871

Pflichten als WBK-Inhaber

Mit der Waffenbesitzkarte gehen wichtige Pflichten einher:

Meldepflichten

  • Waffenerwerb: Innerhalb von 14 Tagen melden
  • Waffenverkauf: Innerhalb von 14 Tagen melden
  • Adressänderung: Unverzüglich mitteilen

Aufbewahrungspflichten

  • Waffen immer im Waffenschrank aufbewahren
  • Munition getrennt von Waffen oder im gleichen Behältnis verschlossen
  • Zugang für Unbefugte verhindern

Kontrollen

Die Waffenbehörde kann unangemeldet die sichere Aufbewahrung kontrollieren. Bei Verstößen drohen:

  • Widerruf der WBK
  • Beschlagnahme der Waffen
  • Bußgeld oder strafrechtliche Konsequenzen

Häufige Fragen zur WBK Jäger

Wie lange ist die WBK gültig?

Die Waffenbesitzkarte selbst ist unbefristet gültig. Allerdings müssen Sie alle drei Jahre Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, und der Jagdschein muss gültig bleiben.

Was passiert, wenn mein Jagdschein abläuft?

Ohne gültigen Jagdschein entfällt das jagdliche Bedürfnis. Sie müssten die Waffen dann abgeben oder ein anderes Bedürfnis nachweisen (z.B. als Sportschütze).

Kann ich Waffen von anderen Jägern übernehmen?

Ja, der Kauf von Privatpersonen ist möglich. Der Verkäufer muss Ihre WBK einsehen und die Übertragung seiner Waffenbehörde melden. Sie melden den Erwerb Ihrer Behörde.

Darf ich meine Waffen verleihen?

Nur an Personen mit entsprechender Berechtigung (WBK oder Jagdschein). Die vorübergehende Überlassung ist maximal für einen Monat ohne Ummeldung möglich.

Fazit: Die WBK als Grundlage für den legalen Waffenbesitz

Die Waffenbesitzkarte ist für jeden Jäger unverzichtbar, der erlaubnispflichtige Waffen besitzen möchte. Der Beantragungsprozess ist zwar bürokratisch, aber mit den richtigen Unterlagen gut zu bewältigen.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Gültiger Jagdschein ist Voraussetzung
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung werden geprüft
  • Sichere Aufbewahrung muss nachgewiesen werden
  • Langwaffen können sofort gekauft und nachgemeldet werden
  • Kurzwaffen benötigen einen Voreintrag
  • Melde- und Aufbewahrungspflichten unbedingt einhalten

Mit einer ordnungsgemäß geführten WBK und der Einhaltung aller Vorschriften steht Ihrer Jagdausübung mit eigenen Waffen nichts im Wege.


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