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Die Jägerprüfungsordnung NRW: Ein Überblick

Die Jägerprüfungsordnung NRW regelt die Zulassung, Durchführung und Bewertung der Jägerprüfung. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Aspekte zusammen.

29. April 2026Jägerprüfung, Jägerprüfungsordnung, Jagdrecht
Die Jägerprüfungsordnung NRW: Ein Überblick

Die Jägerprüfung in NRW: Ablauf und Inhalte

Die Jägerprüfung in Nordrhein-Westfalen gilt als besonders anspruchsvoll ("Grünes Abitur"). Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Jägerprüfung (Jägerprüfungsordnung - JPO-NRW) in Verbindung mit dem Landesjagdgesetz (LJG-NRW).


1. Die drei Prüfungsteile

Die Prüfung besteht aus drei Teilen, die in einer festen Reihenfolge absolviert werden. Fällt man in einem Teil durch, ist die Prüfung beendet (Ausnahme: Nachprüfung Schießen).

A. Der schriftliche Teil

  • Modus: Multiple-Choice-Test.
  • Umfang: 100 Fragen aus einem amtlichen Fragenkatalog (25 Fragen pro Sachgebiet).
  • Bestehen: Man darf maximal 25 Fehler machen, aber in keinem Sachgebiet mehr als die Hälfte falsch haben.

B. Die Schießprüfung (Der "Sieb")

Wer besteht, wird zur Schießprüfung zugelassen.

  1. Büchse:
    • 5 Schuss sitzend aufgelegt auf den Rehbock (100 m).
    • 5 Schuss stehend freihändig auf den Überläufer (50 m) oder laufenden Keiler.
    • Bedingung: Mindestens 60 Ringe insgesamt.
  2. Flinte:
    • Beschießen von 10 beweglichen Zielen (Tontauben: Trap oder Skeet; oder Kipphase).
    • Bedingung: Mindestens 3 Treffer.
  3. Kurzwaffe: Handhabung und Schießen (wird oft nur in der Handhabung geprüft).

C. Die mündlich-praktische Prüfung

Der letzte und schwierigste Teil.

  • In jedem der 4 Sachgebiete wird man ca. 15 Minuten geprüft (Gesamt ca. 1 Stunde).
  • Oft im Revier oder anhand von Präparaten, Waffen und Pflanzen.

2. Die vier Sachgebiete (Themen)

In NRW sind die Inhalte in vier große Blöcke zusammengefasst:

  1. Sachgebiet 1: Kenntnis der Tierarten (Biologie), Wildbrethygiene, Wildkrankheiten.
  2. Sachgebiet 2: Waffenkunde, Waffenrecht, Munition, Optik.
  3. Sachgebiet 3: Jagdrecht, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftsrecht.
  4. Sachgebiet 4: Waldbau, Landbau, Hege, Jagdbetrieb, Jagdhundewesen.

3. Wichtige NRW-Spezifika (Achtung Falle!)

Das Landesjagdgesetz NRW unterscheidet sich in einigen Punkten vom Bund:

  • Jagdschutz (Katzen & Hunde):
    • Katzen: Der Abschuss von Katzen ist in NRW verboten! (Anders als in anderen Bundesländern). Sie dürfen nur lebend gefangen werden.
    • Hunde: Der Abschuss ist extrem eingeschränkt und nur als "Ultima Ratio" erlaubt, wenn der Hund nachweislich wildert und andere mildere Mittel erfolglos waren. In der Prüfung daher sehr zurückhaltend antworten!
  • Fütterungsverbot: Die Fütterung von Schalenwild ist in NRW grundsätzlich verboten (Ausnahme: behördlich angeordnete Notzeit). Kirren (Anlocken) ist erlaubt.

4. Zuständigkeiten

  • Anmeldung: Bei der Unteren Jagdbehörde (Kreisverwaltung / Kreisfreie Stadt), in deren Bereich man den Hauptwohnsitz hat.
  • Prüfungsausschuss: Besteht aus einem Vertreter der Behörde und meist vier sachkundigen Jägern/Förstern als Beisitzer.

5. Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer:

  1. Mindestens 15 Jahre alt ist (Jugendjagdschein ab 16).
  2. Ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt (Zuverlässigkeit).
  3. Die Prüfungsgebühr bezahlt hat.
  4. (In vielen Fällen) Einen Nachweis über die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang erbringt (insb. für die Schießausbildung und Kundige Person).

Merksatz für NRW:"Erst Kreuzchen machen (schriftlich), dann Löcher stanzen (schießen), dann reden (mündlich). Und: Die Katze bleibt am Leben!"

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