Die Jägerprüfung in NRW: Ablauf und Inhalte
Die Jägerprüfung in Nordrhein-Westfalen gilt als besonders anspruchsvoll ("Grünes Abitur"). Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Jägerprüfung (Jägerprüfungsordnung - JPO-NRW) in Verbindung mit dem Landesjagdgesetz (LJG-NRW).
1. Die drei Prüfungsteile
Die Prüfung besteht aus drei Teilen, die in einer festen Reihenfolge absolviert werden. Fällt man in einem Teil durch, ist die Prüfung beendet (Ausnahme: Nachprüfung Schießen).
A. Der schriftliche Teil
- Modus: Multiple-Choice-Test.
- Umfang: 100 Fragen aus einem amtlichen Fragenkatalog (25 Fragen pro Sachgebiet).
- Bestehen: Man darf maximal 25 Fehler machen, aber in keinem Sachgebiet mehr als die Hälfte falsch haben.
B. Die Schießprüfung (Der "Sieb")
Wer besteht, wird zur Schießprüfung zugelassen.
- Büchse:
- 5 Schuss sitzend aufgelegt auf den Rehbock (100 m).
- 5 Schuss stehend freihändig auf den Überläufer (50 m) oder laufenden Keiler.
- Bedingung: Mindestens 60 Ringe insgesamt.
- Flinte:
- Beschießen von 10 beweglichen Zielen (Tontauben: Trap oder Skeet; oder Kipphase).
- Bedingung: Mindestens 3 Treffer.
- Kurzwaffe: Handhabung und Schießen (wird oft nur in der Handhabung geprüft).
C. Die mündlich-praktische Prüfung
Der letzte und schwierigste Teil.
- In jedem der 4 Sachgebiete wird man ca. 15 Minuten geprüft (Gesamt ca. 1 Stunde).
- Oft im Revier oder anhand von Präparaten, Waffen und Pflanzen.
2. Die vier Sachgebiete (Themen)
In NRW sind die Inhalte in vier große Blöcke zusammengefasst:
- Sachgebiet 1: Kenntnis der Tierarten (Biologie), Wildbrethygiene, Wildkrankheiten.
- Sachgebiet 2: Waffenkunde, Waffenrecht, Munition, Optik.
- Sachgebiet 3: Jagdrecht, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftsrecht.
- Sachgebiet 4: Waldbau, Landbau, Hege, Jagdbetrieb, Jagdhundewesen.
3. Wichtige NRW-Spezifika (Achtung Falle!)
Das Landesjagdgesetz NRW unterscheidet sich in einigen Punkten vom Bund:
- Jagdschutz (Katzen & Hunde):
- Katzen: Der Abschuss von Katzen ist in NRW verboten! (Anders als in anderen Bundesländern). Sie dürfen nur lebend gefangen werden.
- Hunde: Der Abschuss ist extrem eingeschränkt und nur als "Ultima Ratio" erlaubt, wenn der Hund nachweislich wildert und andere mildere Mittel erfolglos waren. In der Prüfung daher sehr zurückhaltend antworten!
- Fütterungsverbot: Die Fütterung von Schalenwild ist in NRW grundsätzlich verboten (Ausnahme: behördlich angeordnete Notzeit). Kirren (Anlocken) ist erlaubt.
4. Zuständigkeiten
- Anmeldung: Bei der Unteren Jagdbehörde (Kreisverwaltung / Kreisfreie Stadt), in deren Bereich man den Hauptwohnsitz hat.
- Prüfungsausschuss: Besteht aus einem Vertreter der Behörde und meist vier sachkundigen Jägern/Förstern als Beisitzer.
5. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer:
- Mindestens 15 Jahre alt ist (Jugendjagdschein ab 16).
- Ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt (Zuverlässigkeit).
- Die Prüfungsgebühr bezahlt hat.
- (In vielen Fällen) Einen Nachweis über die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang erbringt (insb. für die Schießausbildung und Kundige Person).
Merksatz für NRW:"Erst Kreuzchen machen (schriftlich), dann Löcher stanzen (schießen), dann reden (mündlich). Und: Die Katze bleibt am Leben!"
