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Die Waffenbesitzkarte (WBK): Ihr Schlüssel zum legalen Waffenbesitz

Erfahren Sie alles Wichtige über die Waffenbesitzkarte (WBK) für Jäger: Voraussetzungen, Erwerb und jagdliche Relevanz. Kompakt und prüfungsrelevant!

03. März 2026Waffenbesitzkarte, WBK, Waffengesetz
Die Waffenbesitzkarte (WBK): Ihr Schlüssel zum legalen Waffenbesitz

Die Waffenbesitzkarte (WBK) für Jäger

Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist die behördliche Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen und der dazugehörigen Munition. Sie ist streng vom Jagdschein zu unterscheiden, der das Führen bei der Jagd erlaubt.


1. Voraussetzungen für die Erteilung

Um eine WBK zu erhalten, müssen gemäß Waffengesetz fünf Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  1. Vollendung des 18. Lebensjahres: Für den Erwerb eigener Waffen ist die Volljährigkeit zwingend.
  2. Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG): Keine Vorstrafen von 60 Tagessätzen oder mehr; keine Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Vereinigungen.
  3. Persönliche Eignung (§ 6 WaffG): Körperliche und geistige Gesundheit (keine Abhängigkeit von Alkohol/Drogen, keine psychischen Erkrankungen, die den Umgang mit Waffen ausschließen).
  4. Sachkunde (§ 7 WaffG): Wird durch das Zeugnis der bestandenen Jägerprüfung nachgewiesen.
  5. Bedürfnis (§ 8 & § 13 WaffG): Der gültige Jahresjagdschein dient als Nachweis des Bedürfnisses.

2. Die Grüne WBK (Der Standard für Jäger)

Jäger erhalten fast ausschließlich die Grüne Waffenbesitzkarte. Der Erwerb von Lang- und Kurzwaffen unterscheidet sich hierbei wesentlich:

A. Langwaffen (Büchsen/Flinten)

  • Erwerb: Ein Jäger darf Langwaffen allein auf Basis seines gültigen Jahresjagdscheins kaufen. Es ist kein Voreintrag in der WBK nötig.
  • Anmeldung: Nach dem Erwerb muss die Waffe innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde angemeldet werden. Sie wird dann in die Grüne WBK eingetragen.
  • Munition: Der Jagdschein berechtigt auch zum Erwerb von Langwaffenmunition.

B. Kurzwaffen (Pistolen/Revolver)

  • Voreintrag: Für Kurzwaffen ist zwingend ein Voreintrag in der Grünen WBK erforderlich, bevor die Waffe gekauft wird.
  • Kontingent: Jäger haben ein Regelbedürfnis für zwei Kurzwaffen (z. B. für den Fangschuss oder die Baujagd). Für diese zwei ist kein besonderer Nachweis außer dem Jagdschein nötig.
  • Munition: Für Kurzwaffen muss die Berechtigung zum Munitionserwerb explizit in die WBK gestempelt werden ("Munitionserwerbsberechtigung").

3. Andere WBK-Arten

  • Gelbe WBK (Sportschützen): Diese ist für reine Jäger nicht relevant. Sie gilt für Sportschützen. Ein Jäger erhält sie nur, wenn er zusätzlich aktiver Sportschütze in einem Verband ist.
  • Rote WBK: Nur für Waffensammler oder Sachverständige (sehr hohe Auflagen).

4. Aufbewahrung (§ 36 WaffG)

Die Vorschriften zur Aufbewahrung wurden 2017 verschärft. Wer heute als Jungjäger erstmals Waffenschränke kauft, muss folgende Norm erfüllen:

  • Norm: Widerstandsgrad 0 (Null) oder 1 (Eins) nach EN 1143-1.
  • Besonderheit (Zusammenlagerung): In diesen zertifizierten Schränken (Grad 0 oder 1) dürfen Waffen und Munition zusammen aufbewahrt werden (keine räumliche Trennung mehr nötig).
  • Der Schlüssel: Der Schlüssel zum Waffenschrank muss so verwahrt werden, dass Unbefugte (auch Familienangehörige!) keinen Zugriff haben (idealerweise Zahlenschloss oder biometrischer Verschluss).

5. Zusammenfassung für die Prüfung

  1. Langwaffen: Kaufen auf Jagdschein, melden binnen 14 Tagen (Grüne WBK).
  2. Kurzwaffen: Erst Voreintrag (Grüne WBK), dann kaufen. Zwei Stück sind Standard.
  3. Aufbewahrung: Schrank Klasse 0 oder 1 (Waffen und Munition dürfen zusammen rein).
  4. Voraussetzung: Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Bedürfnis (Jagdschein).
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